Die Gründung des Sparclubs "tango&cash" hat zum 01.01.2010 stettgefunden.
Satzung der Spargemeinschaft
Name: Sparclub tango&cash
Anschrift: Sieversstr. 42, 25524 Itzehoe
§ 1
Der Sparclub tango&cash ist ein nichtrechtsfähiger Verein. Der Vereinszweck ist die Pflege der Geselligkeit, insbesondere durch das jährliche Ansparen eines weitgehend beliebigen Betrages und die Gestaltung eines gemeinsamen Festabends aus den Erträgen des Vereins. Nach Interesse und Einsatzbereitschaft der Mitglieder sind weitere Aktivitäten möglich.
§ 2
Die Mitgliedschaft kann von Jedermann erworben werden. Die Aufnahme ist erfolgt, nachdem das künftige Mitglied diese Satzung durch eigenhändige Unterschrift in einer der Satzung beigefügten Mitgliederliste anerkannt hat.
Die Sparkästchen werden nur an Einzelpersonen ab 16 Jahren vergeben.
§ 3
Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus
Außerdem wird mindestens ein Kassenprüfer von der Mitgliederversammlung bestellt, der die Prüfung der Unterlagen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung durchzuführen hat.
Die Namen der Vorstandsmitglieder sind jeweils der Hypo-Vereinsbank Itzehoe schriftlich mitzuteilen.
Der Vorstand wird jeweils zum Ende des Sparjahres auf einer vom alten Vorstand anberaumten Mitgliederversammlung neu gewählt.
Zusammenkünfte der Mitglieder sind 14 Tage vorher durch Aushang neben dem Sparschrank bekannt zu geben.
§ 4
Die Leitung des Vereins wird bei der Mitgliederversammlung gewählt, die mindestens einmal im Jahr zusammentrifft. Unabhängig von der Teilnehmerzahl kann die Versammlung ihre Beschlussfähigkeit erklären, wenn die Frist zwischen Aushang und Termin mindestens zwei Wochen beträgt.
Zur Aufnahme der Spargelder dient ein Sparschrank mit entsprechenden Fächern für die einzelnen Mitglieder. Der Sparschrank ist mit zwei Sicherheitsschlössern versehen.
Der Sparschrank ist in der
„Gaststätte tango&cash“, Sieversstr. 42, 25524 Itzehoe
aufgehängt und den Mitgliedern jederzeit (während der Öffnungszeiten) zugänglich. Je ein Vorstandsmitglied erhält einen der beiden Schrankschlüssel zu getreuen Händen. Der Sparschrank und der jeweilige Inhalt sind nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert.
§ 5
Dem Zweck und Ziel des Gemeinschaftssparens entsprechend verpflichten sich
die Mitglieder wöchentlich mindestens 3,- € (drei Euro) als Sparbetrag zu entrichten.
Bei Nichteinzahlung ist ein Strafgeld von € 1,00 (ein Euro) verwirkt, das der Spargemeinschaft zufällt. Kleinstbeträge (unter 50,- Cent) werden zum Verzehr während des Sparfestes verwendet.
Wer an 3 aufeinander folgenden Wochen den Mindest-Sparbetrag nicht einwirft, kann als Mitglied ausgeschlossen werden. Die Auszahlung des bis dahin gesparten Geldes erfolgt zum Jahresende unter Abzug der weiteren anfallenden Beiträge. Der Anspruch auf Anteile aus der Gemeinschaftskasse erlischt. Sollten die Strafen das Sparguthaben überschreiten, wird das Mitglied ausgeschlossen.
§ 6
Der Sparschrank wird wöchentlich , mittwochs um 19.00 Uhr geleert, und zwar gemeinsam durch einen der Kassierer und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Die erstmalige Leerung findet am Mittwoch, 13. Januar 2010 statt.
Der bei der Leerung festgestellte Inhalt der einzelnen Fächer ist in eine Liste, die den Namen des Sparers sowie dessen Fachnummer enthält, einzutragen. Der bei den jeweiligen Leerungen ermittelte Gesamtbetrag ist von den beiden anwesenden Vorstandsmitgliedern durch ihre Unterschrift zu bestätigen.
§ 7
Die entnommenen Spargelder sind spätestens am 1. Werktage nach der Leerung bei der Hypo-Vereinsbank Itzehoe oder einer ihrer Geschäftsstellen auf das Sparkonto der Spargemeinschaft einzuzahlen.
Auszahlungen zu Lasten dieses Kontos leistet die Hypo-Vereinsbank Itzehoe nur an die ihr gemäß § 5 aufgegebenen Vorstandsmitglieder - und zwar jeweils an zwei gemeinsam - zu den in den §§ 9 und 10 vorgesehenen Zwecken.
§ 8
Spätestens bei der nächsten Entleerung hat sich der Vorstand davon zu überzeugen, dass der Sparbetrag aus der letzten Entleerung ordnungsgemäß in das Sparkassenbuch eingetragen und von der Hypo-Vereinsbank quittiert ist.
Mindestens zum Schluss eines jeden Vierteljahres sind die Listen und das Sparkassenbuch durch den Kassenprüfer zu prüfen.
§ 9
Das Sparjahr schließt mit dem letzten Mittwoch im November eines jeden Jahres. Das Sparfest soll am 1. Samstag im Dezember stattfinden.
Die Auszahlung der Spargelder an die Mitglieder erfolgt am Tag des Sparfestes.
Jede Woche wird von jedem Sparer 1,50 € einbehalten. Diese 1,50 € setzen sich folgendermaßen zusammen:
§ 10
Vorzeitige Auszahlungen sind nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Vorstandes gegen Quittungsleistung auf dem Konto seitens des ausscheidenden Mitgliedes statthaft. Zinsen werden nicht vergütet.